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Dokument-ID: 866095
14.4.4 Betreiberpflichten und Störungen
Betreiberpflichten
Der Inhaber einer Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlage muss für ihren konsensgemäßen Betrieb, für die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte und Auflagen sowie für die Wartung und laufende Funktionskontrolle aller Ausrüstungsteile sorgen (vgl § 14 Abs 1 AVV 2024).