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Regina Holleis | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.5 Zwischenlagerung von Sprengmitteln

Voraussichtlicher Tagesbedarf

Bei abgelegenen Arbeitsstellen (zB untertage oder auf Baustellen ohne eigene Sprengmittellager) darf der voraussichtliche Tagesbedarf an Sprengmitteln nicht erst unmittelbar vor dem Laden, sondern schon bei Beginn der Arbeitsschicht aus dem Lager übernommen werden. Bis zur Verwendung sind Sprengstoffe weit von Zündmitteln getrennt in versperrten, trockenen Räumen (Tagesmagazinen) oder in festen, dichten, versperrten und gegen Wegnahme gesicherten Behältern (Schießkisten) in der Nähe der Sprengstelle aufzubewahren. Diese Zwischenlager müssen jedoch so angelegt werden, dass sie gegen Sprengstücke und Fahrzeugverkehr geschützt sind. Die Zwischenlagerung ist weiters so zu positionieren, dass im Fall eines unbeabsichtigten Zündschlages Deckungs-, Arbeits-, Aufenthalts- und Unterkunftsräume nicht gefährdet werden können. Im untertägigen Bergbau und bei Untertagebauarbeiten sind für die Zwischenlager ausreichend tiefe Schutznischen einzurichten.

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