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Gernot Wurm | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.3 Explosionsgefahren – Ermittlung, Beurteilung und Dokumentation

Die VEXAT legt Mindestanforderungen für die Ermittlung und Beurteilung der Explosionsgefahren fest. Daraus sind die Wahrscheinlichkeit und die Dauer des Auftretens explosionsgefährlicher Atmosphären abzuleiten. Die Ergebnisse und sich daraus ergebenden Vorkehrungen und Maßnahmen sind in einem Explosionsschutzdokument niederzuschreiben und stets auf dem aktuellen Stand zu halten.

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