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Dokument-ID: 1031904
10.7 Persönliche Schutzausrüstung in der Elektrosicherheit
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von Arbeitnehmer:innen benutzt oder getragen zu werden, um sich vor einer Gefahr für ihre Sicherheit oder Gesundheit zu schützen. Für PSA gelten Inverkehrbringervorschriften – es darf nur PSA verwendet werden, deren EU-Konformität ausgewiesen ist.