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Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.7 Brennbare Flüssigkeiten: Prüfpflichten

Diese sind im 4. Abschnitt der VbF 2023 geregelt. Der Flammpunkt ist für brennbare Flüssigkeiten der Gefahrenkategorien 1, 2 und 3 mittels eines aktuellen SDB nachzuweisen (siehe auch: Arbeitsplatzevaluierung, S&G-Dokumente).

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