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Dokument-ID: 1035244
11.3 Ansteuerung und Aktivierung von Druckbelüftungsanlagen
Für die Aktivierung von Druckbelüftungsanlagen müssen gemäß Punkt 6 der TRVB 112 drei Möglichkeiten eingerichtet sein:
- Automatische Ansteuerung bei Auftreten von Rauch
- Manuelle Auslöseeinrichtungen
- Steuereinrichtungen für die Feuerwehr