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Dokument-ID: 1035017
8.6.6 Bedingungen und Anforderungen für die Evakuierung im Notfall
8101:2025-10-0Die baulichen Anforderungen in Bezug auf den Brandschutz zur Sicherstellung der Fluchtmöglichkeiten und von Rettungsmaßnahmen richten sich nach der OIB-Richtline 2:2023-05. Es werden daher auch die in dieser Richtlinie verwendeten Begriffe den nachstehenden zusätzlichen Anforderungen zugrunde gelegt.