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Dokument-ID: 824546
2.1.3 Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung
Der 3. Abschnitt der Verordnung beinhaltet die Vorschriften betreffend den Nachweis der Konformität eines Produktes und legt die Vorgangsweise für die Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens fest.