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Dokument-ID: 1176361
9.2.1 Verpflichtete iSd EU-Batterienverordnung
Hinweis:
Mit vollständigem Inkrafttreten der EU-Batterienverordnung am 18. August 2025 gelten die Definitionen der Verpflichteten iSd Art 3 der EU-Verordnung. Die bisherige österr Batterienverordnung und die Batterien betreffenden Regelungen des AWG 2002 sind aufgrund einer Übergangsregelung bis auf Weiteres „in unionsrechtskonformer Auslegung“ anzuwenden.