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Regina Holleis - Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.2 Geltungsbereich der Pyrotechnik-Lagerverordnung

Pyrotechnik-Lagerverordnung 2004 und Pyrotechnik-Lagerverordnung 2023 – wesentliche Änderungen

Die gesetzlichen Vorgaben für die Lagerung von pyrotechnischen Gegenständen werden in der Pyrotechnik-Lagerverordnung 2004 (kurz: Pyr-LV 2004), BGBl II 252/2004, geregelt. Eine Lagerung liegt vor, wenn die pyrotechnischen Gegenstände vorrätig gehalten, zum Verkauf bereitgestellt oder nur zur Schau gestellt werden.

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