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Marko Sušnik - Norbert Neuwirth | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.6 Gefahrstoffevaluierung und ArbeitnehmerInnenschutz

Aus der Sicht des ArbeitnehmerInnenschutzes brachten die Neuerungen der letzten Jahre einige Vorteile:

  • Mehr (öffentliche und zuverlässigere) Daten über gefährliche Eigenschaften von Stoffen (durch REACH-Registrierung und Bewertung)
  • Mehr Informationen zur Verwendung von Stoffen (durch REACH-Registrierung)
  • Verstärkung der Substitutionspflicht (durch REACH-Zulassung)
  • Raschere Abhandlung von Beschränkungen und Verboten (durch REACH-Beschränkung)
  • Verbesserung der Gefahrenkommunikation in der Lieferkette (durch REACH-Sicherheitsdatenblatt und andere Kommunikationsregeln)
  • Verzeichnis aller gefährlichen Stoffe in der EU (durch CLP-Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis)

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