6.2.2 Justizstrafrechtliches Haftungsrisiko
Das Justizstrafrecht wird durch die Strafgerichte auf Basis des StGB (Strafgesetzbuch) und der dazu ergangenen Strafprozessordnung (StPO) verhängt. Beim Strafrecht handelt es sich um ein höchstpersönliches Recht – dh eine strafrechtliche Verpflichtung, die aufgrund eines begangenen Deliktes besteht, kann nicht abgetreten werden. Das ist auch der Grund, warum eine Versicherung nicht abgeschlossen werden kann, die strafrechtliche Haftungsfolgen abwehrt. Im Strafrecht kann ausschließlich eine Prozesskostenversicherung und eine Versicherung, die Geldstrafen abdeckt, abgeschlossen werden.