9.11 Elektronische Registrierung iSd österreichischen Batterienverordnung
Hinweis:
Die Regelungen der EU-Batterienverordnung über die Verpflichtung der Hersteller, sich im elektronischen Herstellerregister einzutragen, treten mit 18. August 2025 in Kraft und ersetzen an sich die Bestimmungen der österr BatterienVO. Aufgrund der bis dato fehlenden Begleitgesetzgebung hat das BMLUK eine Übergangsregelung vorgesehen. Bestehende Registrierungen im EDM-System bleiben aufrecht und werden automatisch an die neuen Batterienkategorien angepasst. Näheres dazu finden Sie insbesondere im Kapitel „Registrierung des Batterienherstellers iSd EU-Batterienverordnung“.
Zum Nachweis der Erfüllung der Verpflichtungen der BatterienVO sind eine Reihe von Meldepflichten zu erfüllen. Diese Meldungen sind im Wege des EDM-Registers des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) unter www.edm.gv.at abzugeben.