6.2 Maßnahmen des Explosionsschutzes
Zur Gewährleistung eines wirksamen Gesundheitsschutzes für die Arbeitnehmer/innen und deren Sicherheit ist sicherzustellen, dass an ständigen Arbeitsplätzen keine explosionsgefährdeten Bereiche auftreten. Geeignete Maßnahmen hierfür sind in erster Linie durch den primären Explosionsschutz zu treffen, das heisst es ist grundsätzlich zu vermeiden, dass explosionsfähige Atmosphäre durch brennbare Gase überhaupt entstehen kann, sofern der Einsatz bzw die Verwendung solcher Stoffe unvermeidbar ist. Gaslagerungen und Gasversorgungen müssen nach dem Stand der Sicherheitstechnik ordnungsgemäß errichtet und betrieben werden. Eine ausreichende, und vor allem entsprechend dimensionierte und richtig angebrachte Lüftung muss in technisch sicherer Weise das Entstehen einer explosionsfähigen Atmosphäre in Gefahr drohender Menge verhindern. In kritischen Bereichen sollten Gaswarneinrichtungen angebracht werden, welche nicht nur mit ausreichender Detektionsempfindlichkeit auftretende Gasfreisetzungen anzeigen, sondern nach Möglichkeit so ausgestaltet sein sollten, unmittelbar geeignete Maßnahmen zur Vermeidung kritischer bzw gefährlicher Verhältnisse auszulösen (zB Anlagenausschaltung).