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Dokument-ID: 1065610
5.9.1 Grundlagen
Allgemeines
Gem § 37 Abs 3 Z 20 MRG können Ansprüche nach Abs 1 und zwar
- Anerkennung als Hauptmieter
- Durchführung von Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten
- Durchsetzung der Anbotspflicht
- Durchsetzung des Anspruchs auf Wiederherstellung
- Duldung von Eingriffen in das Mietrecht zur Durchführung von Erhaltungs-, Verbesserungs-, Änderungs- und Errichtungsarbeiten einschließlich des Anspruchs auf angemessene Entschädigung
- Veränderung (Verbesserung) des Mietgegenstandes sowie Feststellung der Höhe und Ersatz von Aufwendungen auf eine Wohnung
- Wohnungstausch
- Angemessenheit des vereinbarten oder begehrten Hauptmietzinses, Untermietzinses und Anrechnung von Dienstleistungen auf den Hauptmietzins
- Aufgliederung eines Pauschalmietzinses
- Höhe des rückforderbaren Kautionsbetrags
- Verteilung der Gesamtkosten und Anteil eines Mietgegenstandes an den Gesamtkosten
- Erhöhung der Hauptmietzinse sowie Höhe und Zuordnung der Kosten von Baumaßnahmen gem § 18c MRG
- Legung der Abrechnungen
- Vorlage und Kopie des Energieausweises
- Betriebskosten und laufende öffentliche Abgaben, Auslagen für die Verwaltung, Aufwendungen für die Hausbetreuung, besondere Aufwendungen;
- Entgelt für mitvermietete Einrichtungsgegenstände und sonstige Leistungen
- Rückzahlungen von verbotenen Leistungen und Entgelten