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Dokument-ID: 1079797
7.1.1 Genehmigungsantrag
Ein gewerberechtlicher Betriebsanlagengenehmigungsbescheid ist ein antragsbedürftiger Verwaltungsakt. Das bedeutet, dass ohne entsprechenden Antrag weder ein Betriebsanlagengenehmigungsverfahren durchgeführt werden noch ein diesbezüglicher Bescheid ergehen darf.