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Dokument-ID: 1045750
1.2 Abnehmer
UID-Nummer
Der Abnehmer muss zumindest über eine UID-Nummer des Landes verfügen, in dem sich das Konsignationslager befindet. Es ist nicht notwendig, dass der Abnehmer im Land des Konsignationslagers ansässig ist oder zumindest über eine Betriebstätte im Land des Konsignationslager verfügt.