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Dokument-ID: 345763
3.11 Leistungen der Gemeinschaften der Wohnungseigentümer
Steuerfrei sind auch die Leistungen von Personenvereinigungen zur Erhaltung, Verwaltung oder zum Betrieb der in ihrem gemeinsamen Eigentum stehenden Teile und Anlagen einer Liegenschaft, an der Wohnungseigentum besteht und die entweder überhaupt nicht für Wohnzwecke verwendet werden oder bei denen es sich um besonders repräsentative Grundstücke für Wohnzwecke iSd § 6 Abns 1 Z16 erster Gedankenstrich handelt.