5.2 Vermittlungsleistungen
Vermittlungsleistungen sind Leistungen, bei denen der Vermittler im fremden Namen auf fremde Rechnung auftritt. Der Vermittler führt zwar einen Leistungsaustausch zwischen anderen herbei, steht aber selbst außerhalb des vermittelten Leistungsaustausches. Die vermittelte Leistung ist ihm umsatzsteuerlich nicht zuzurechnen. Seine eigene Leistung ist eine sonstige Leistung (Vermittlung, Vertretung) und unter den allgemeinen Bedingungen (Nachhaltigkeit, Selbständigkeit, Entgeltlichkeit, etc) steuerbar. Deren Bemessungsgrundlage ist das für diese Leistung vereinbarte bzw erhaltene Entgelt (Provision; vgl VwGH 2007/15/0016). Der Empfänger dieser Leistung ergibt sich aus dem Auftragsverhältnis (vgl BFG RV/7102971/2020). Als Vermittlungsleistungen sind auch Unterstützungsleistungen beim Verkauf von GmbH-Anteilen zu qualifizieren (vgl BFG RV/2100400/2021).