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Dokument-ID: 447613
1 Leistungen
Gem § 1 Abs 1 Z 1 UStG unterliegen Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, der Umsatzsteuer. Daneben sind auch der Eigenverbrauch im Inland gem § 1 Abs 1 Z 2 sowie die Einfuhr von Gegenständen gem § 1 Abs 1 Z 3 UStG umsatzsteuerbar. Die beiden letztgenannten sind Ergänzungstatbestände (vgl zB Mayr/Ungericht, UStG4, § 1 Anm 1).