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Dokument-ID: 248887
5 Kleinbetragsrechnungen
Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag EUR 400,– (brutto inkl USt) nicht übersteigt, sind hinsichtlich der Rechnungsmerkmale Erleichterungen vorgesehen. Durchlaufende Posten sind dabei nicht auf den Gesamtbetrag anzurechnen. Einheitliche Leistungen, denen ein Rechnungsbetrag von mehr als EUR 400,– entspricht, dürfen nicht (zwecks Anwendung des § 11 Abs 6) auf mehrere Rechnungen aufgeteilt werden.