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Dokument-ID: 282661
1.2 Verpflichtung zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung
Zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung sind grundsätzlich alle Unternehmer verpflichtet. Insbesondere sind auch ausländische Unternehmer, bei deren Umsätzen die Leistungsempfänger die Umsatzsteuer gem § 27 Abs 4 im Namen der Leistenden an das Finanzamt abführen sollten, zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet.