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Dokument-ID: 448058
6 Zuschüsse, Subventionen und Entgelt von dritter Seite
Zahlungen, die ohne Gegenleistung erbracht werden, sind umsatzsteuerlich unbeachtlich. Sie können insbesondere bei echten Zuschüssen, Subventionen, Schadenersatzzahlungen oder Mitgliedsbeiträgen vorliegen. Schwierig ist hierbei die Abgrenzung dahingehend, inwieweit eine Gegenleistung erbracht wurde, da nicht jede Gegenleistung als Gegenleistung gekennzeichnet ist.