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Dokument-ID: 1045675
3.5.2 Reihengeschäfte unter Einschaltung von Internet-Plattformen (Vorabankündigung)
Ab 01.07.2021 sollen bei grenzüberschreitenden Lieferungen unter Einschaltung von Internet-Plattformen die Betreiber der Internet-Plattform in für umsatzsteuerliche Zwecke Teil der Lieferkette werden, auch wenn sie zivilrechtlich nicht in die Lieferkette einbezogen sind.