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Dokument-ID: 479813
7.2.8 Katalogleistungen an Nichtunternehmer in der EU und im Drittland
Ist der Leistungsempfänger einer solchen Leistung ein Nichtunternehmer iSd § 3a Abs 5 Z 3 UStG mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Drittland, bestimmt sich der Leistungsort ab 01.01.2015 nach § 3a Abs 14 UStG (bis 31.12.2014 nach § 3a Abs 13 lit a UStG). In anderen Fällen gelten die Generalklauseln nach § 3a Abs 6 bzw Abs 7 UStG.