6.6 Leistungsbündel
Bei Leistungsbündeln ist danach zu unterscheiden, aus welchen einzelnen Leistungen das Leistungsbündel besteht. Besteht das Leistungsbündel im Wesentlichen aus Leistungen, die derselben Ortsbestimmung unterliegen, unterliegt auch das Leistungsbündel dieser Ortsbestimmung. Zu beachten ist, dass im Unternehmensbereich – im Vergleich zur Regelung bis zum 31.12.2009 – nur wenige Ausnahmen zur Grundregel bestehen. Dementsprechend wird auch bei Franchise-Systemen das Empfängerortsprinzip anzuwenden sein.