Neu
Dokument-ID: 345737
3.7 Vorträge, Kurse, Filmvorführungen
Steuerfrei sind auch die Umsätze
- von Körperschaften öffentlichen Rechts oder Volksbildungsvereinen (Volkshochschulen),
- aus Vorträgen, Kursen und Filmvorführungen wissenschaftlicher, unterrichtender oder belehrender Art unter der Voraussetzung, dass die Einnahmen vorwiegend zur Deckung der Kosten verwendet werden.