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Dokument-ID: 257918
16 Vorsteuerberichtigung bei Anlagevermögen
Voraussetzungen
Eine Änderung der Verhältnisse gem § 12 Abs 10 UStG setzt voraus, dass
- ein Gegenstand gegeben sein muss, den der Unternehmer für sein Unternehmen erworben oder hergestellt hat und den er als Anlagevermögen in seinem Unternehmen nützt,
- es in den auf das Jahr der erstmaligen Verwendung folgenden Kalenderjahren innerhalb des Berichtigungszeitraumes bei diesem Gegenstand zu einer Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgeblich gewesenen Verhältnisse kommt,
- beim Erwerb des Gegenstandes Vorsteuern angefallen sind.