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Neu Dokument-ID: 307327

Armin Obermayr - Anna Menheere | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.2 Name und Anschrift des Leistungsempfängers

Durch die genaue Angabe des Namens und der Anschrift des Leistungsempfängers soll gewährleistet werden, dass nur der tatsächliche Leistungsempfänger die Vorsteuer aus einer Rechnung geltend macht. Den Vorsteuerabzug kann daher nur derjenige geltend machen,

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