Neu
Dokument-ID: 438134
10 Unberechtigter Steuerausweis
Eine Steuerschuld kraft Rechnung kann sowohl nach § 11 Abs 12 als auch nach § 11 Abs 14 UStG entstehen. Der Unterschied zwischen diesen beiden Reglungen ist, dass im Fall des § 11 Abs 14 keine Leistungserbringung zugrunde liegt. § 11 Abs 14 zielt eher auf Missbrauchsfälle ab, während § 11 Abs 12 jene Fälle betrifft, in denen zwar eine umsatzsteuerbare und umsatzsteuerpflichtige Leistung erbracht wurde, allerdings irrtümlich zu viel Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wurde.