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Neu Dokument-ID: 440815

Stefan Mirus - Armin Obermayr | Praxiswissen | Fachbeitrag

2 Abweichendes Wirtschaftsjahr

Die Voraussetzungen, dass ein Unternehmer anstelle des Kalenderjahres ein abweichendes Wirtschaftsjahr als Veranlagungszeitraum wählt sind, dass:

  1. Für die Besteuerung des Einkommens ein abweichendes Wirtschaftsjahr gewählt wird
  2. Die Umsätze nicht nach vereinnahmten Entgelten berechnet werden
  3. Der Voranmeldungszeitraum das Kalendermonat ist
  4. Das Wirtschaftsjahr mit einem Monatsletzten endet

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