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Dokument-ID: 440815
2 Abweichendes Wirtschaftsjahr
Die Voraussetzungen, dass ein Unternehmer anstelle des Kalenderjahres ein abweichendes Wirtschaftsjahr als Veranlagungszeitraum wählt sind, dass:
- Für die Besteuerung des Einkommens ein abweichendes Wirtschaftsjahr gewählt wird
- Die Umsätze nicht nach vereinnahmten Entgelten berechnet werden
- Der Voranmeldungszeitraum das Kalendermonat ist
- Das Wirtschaftsjahr mit einem Monatsletzten endet