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Dokument-ID: 439389
4 Reisekosten inländischer Arbeitnehmer
§ 13 Abs 1 UStG ist auch für Dienstreisen inländischer Arbeitnehmer anzuwenden, sofern der Unternehmer dem inländischen Arbeitnehmer die Mehraufwendungen für Verpflegung und Nächtigung erstattet oder unmittelbar selbst trägt und der Dienstnehmer den Steuerabzug vom Arbeitslohn im Inland unternimmt.