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Dokument-ID: 439059
12 Nicht steuerbarer Eigenverbrauch
Gem § 12 Abs 3 Z 4 UStG ist die Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen sowie die Einfuhr von Gegenständen vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen, soweit sie im Zusammenhang mit der Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Grundstückes für die in § 3a Abs 1a Z 1 UStG 1994 genannten Zwecke steht.