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Dokument-ID: 244490
10 Regelbesteuerung
Option gem § 24 Abs 12 UStG
Der Wiederverkäufer kann gemäß § 24 Abs 12 UStG bei jeder einzelnen Lieferung eines Gegenstandes auf die Anwendung der Differenzbesteuerung gemäß § 24 Abs 1 und 2 UStG verzichten, und zwar grundsätzlich für jeden einzelnen Umsatz. Ein Verzicht auf die Differenzbesteuerung ist aber ausgeschlossen, wenn der Wiederverkäufer die Vereinfachungsregel der Gesamtdifferenzmethode nach § 24 Abs 5 UStG anwendet.