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Dokument-ID: 248155
7 Mitgliedsbeiträge
Mitgliedsbeiträge werden in so genannte echte und unechte Mitgliedsbeiträge unterschieden. Während echte Mitgliedsbeiträge nicht umsatzsteuerbar sind, unterliegen unechte Mitgliedsbeiträge der Umsatzsteuer. Unechte Mitgliedsbeiträge liegen dann vor, wenn der Leistung des Mitglieds eine Gegenleistung der Personenvereinigung gegenübersteht, die sich nicht als Erfüllung eines übergeordneten Gemeinschaftsinteresses manifestiert.