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Dokument-ID: 1097935
5 OSS – One-Stop-Shop (Art 25a UStG)
Art 25a UStG sieht ein besonderes Meldeverfahren („OSS“) für Unternehmer vor, die entweder grenzüberschreitende Versandhandelsumsätze oder sonstige Leistungen erbringen, die im EU-Ausland steuerpflichtig sind. Im Konkreten können über das OSS folgende im Ausland steuerbare Umsätze gemeldet werden.