5 Reisekosten ausländischer Unternehmer und deren Arbeitnehmer
Unternehmer, die nicht der inländischen Einkommensbesteuerung unterliegen oder deren Arbeitnehmer im Inland nicht unter den Steuerabzug vom Arbeitslohn fallen, können gem § 13 Abs 4 UStG aus Anlass einer Geschäfts- oder Dienstreise nur jene Vorsteuerbeträge abziehen, die in einer Rechnung iSd § 11 UStG an sie gesondert ausgewiesen werden (vgl BFG RV/2100615/2022). Ein Vorsteuerabzug aus Tagesgeldern (ohne entsprechende, dem Aufwand zugrunde liegende Rechnungen) ist bei ausländischen Unternehmern ausgeschlossen (vgl BFG RV/2100028/2016).