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Dokument-ID: 446516
2 Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld
Die Steuerschuld hinsichtlich eines innergemeinschaftlichen Erwerbes mit Ausnahme des Erwerbes von Neufahrzeugen entsteht mit Ausstellung der Rechnung, spätestens jedoch am 15. Tag des dem Erwerb folgenden Kalendermonats.