Neu
Dokument-ID: 439096
14 Bagatellregelung
Eine Vorsteuerberichtigung nach § 12 Abs 10 UStG (nicht auch nach Abs 11) unterbleibt, wenn der Betrag, um den der Vorsteuerabzug für einen Gegenstand für das Kalenderjahr korrigiert werden muss, EUR 60,– nicht übersteigt. Die Vorschrift wirkt sowohl zugunsten als auch zu Lasten des Unternehmers. Nachträgliche Anschaffungskosten, Großreparaturen usw sind jeweils gesondert zu beurteilen.