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Neu Dokument-ID: 244685

Stefan Mirus - Armin Obermayr | Praxiswissen | Fachbeitrag

3 Voraussetzungen

Gegenstände

Der Differenzbesteuerung unterliegen nach Art 26a der 6. Richtlinie Gebrauchtgegenstände, Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten. Während Art 26a der 6. Richtlinie den Begriff der Gebrauchtgegenstände enthält, wurde bei der Umsetzung des § 24 UStG auf den Begriff der Gebrauchtgegenstände verzichtet, um von vornherein Abgrenzungsschwierigkeiten zu vermeiden. Im § 24 UStG wird auf Gegenstände abgestellt, für die der Liefernde Umsatzsteuer nicht geschuldet oder die Differenzbesteuerung vorgenommen hat und somit der erwerbende Wiederverkäufer keinen Vorsteuerabzug vornehmen kann. Unter Gebrauchtgegenständen fallen auch Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten. Diese gesonderte Aufzählung von Kunstgegenständen, Sammlungsstücken und Antiquitäten ist iZm der Option zur Differenzbesteuerung nach § 24 Abs 2 UStG von Bedeutung. Der Gegenstand kann Anlagevermögen oder Umlaufvermögen des Wiederverkäufers sein.

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