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Dokument-ID: 307746
6.6 Lieferungen oder sonstige Leistungen, die sowohl dem unternehmerischen als auch nichtunternehmerischen Bereich dienen
Werden von einem Unternehmer Lieferungen oder sonstige Leistungen eingekauft, welche er sowohl in seinem unternehmerischen als auch in seinem nichtunternehmerischen Bereich einsetzen kann, sind die folgenden Fälle zu unterscheiden: