3 Reisekosten inländischer Unternehmer
Grundvoraussetzung für den Vorsteuerabzug für Verpflegungsmehraufwendungen und Nächtigungskosten ist zunächst, dass eine Reise im Sinne des EStG vorliegt und diese Reise ausschließlich durch den Betrieb veranlasst ist. Zuletzt wurde ertragsteuerlich der Begriff des „Mischaufwandes“ bei Reisen, die sowohl ein betriebliches als auch ein nicht-betriebliches Element enthalten, geprägt. Aus ertragsteuerlicher Sicht hat eine Aufteilung der betreffenden Aufwendungen zu erfolgen. Ein Vorsteuerabzug aus Tag-/Nächtigungsgeldern ist diesfalls nicht möglich.