1 Basispauschalierung (Gesetzliche Pauschalierung)
§ 14 UStG stellt eine Ausnahme zu § 12 UStG dar, da ein Vorsteuerabzug auch ohne einen Nachweis der Vorsteuer durch Rechnung vorgenommen werden kann. Die abziehbaren Vorsteuern können auf der Basis anderer Kriterien (speziell auf Basis des Umsatzes) in pauschaler Höhe vorgenommen werden. Das Wahlrecht kann für jeden von mehreren Betrieben bzw jede von mehreren Tätigkeiten eigenständig ausgeübt werden (UStR 2228). Für die Anwendung der umsatzsteuerlichen Pauschalierung ist es nicht erforderlich, dass auch eine einkommensteuerliche Pauschalierung in Anspruch genommen wird.