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Dokument-ID: 446701
2 Nachprüfung der UID-Nummer
Die Nachprüfung der UID-Nummer inländischer Unternehmer ist gemäß Aussagen der Finanzverwaltung nicht notwendig. Allerdings besteht hierfür nur begrenzter Rechtsschutz, da die Finanzgerichtsbarkeit derartige Aussagen nicht bei ihrer Entscheidungsfindung berücksichtigt.