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Dokument-ID: 440161
8 Soll-Besteuerung (Besteuerung nach vereinbarten Entgelten)
Die Umsatzsteuer ist nach vereinbarten Entgelten zu berechnen, wenn entweder beim Unternehmer Buchführungspflicht entsteht oder der Unternehmer in zwei aufeinander folgenden Jahren die Umsatzgrenze von EUR 110.000,– überschreitet.