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Dokument-ID: 444926
5 Bemessungsgrundlage
Einkaufs- und Verkaufspreis
Die Differenzbesteuerung kann für jeden einzelnen Gegenstand im Rahmen einer so genannten Einzeldifferenzbesteuerung oder bei Gegenständen, deren Einkaufspreis EUR 220,– nicht überstiegen hat, nach der Gesamtdifferenz ermittelt werden.