1.1 Allgemeines zum Steuerschuldner
Steuerschuldner ist grundsätzlich der Unternehmer, der eine umsatzsteuerpflichtige Leistung in Form einer Lieferung, einer sonstigen Leistung oder eines Eigenverbrauches erbringt. Dies ist unabhängig davon, wer wirtschaftlich mit der Umsatzsteuer belastet wird.
Hinweis:
Dem Unternehmer sind auch Leistungen zuzurechnen, die er durch Arbeitnehmer, Organwalter oder offene Stellvertreter erbringen lässt. Welche Person eine Kapitalgesellschaft tatsächlich beherrscht, ist für deren Unternehmereigenschaft ohne Belang (vgl VwGH Ra 2019/15/0102).