Neu
Dokument-ID: 830143
1.5 Entgeltlichkeit
Leistungen sind nur umsatzsteuerbar, wenn sie gegen Entgelt ausgeführt werden. Unerheblich ist hierbei, ob das Entgelt vom Leistungsempfänger oder einem Dritten erbracht wird (Entgelt von dritter Seite), sowie ob das Entgelt auf privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Grundlage beruht (Ruppe/Achatz, UStG4 § 1 Rz 59).