15 Änderung der Verhältnisse beim Anlagevermögen
Erstmalige Verwendung
Das Kalenderjahr der erstmaligen Verwendung wird durch den Tag bestimmt, an dem ein angeschafftes oder hergestelltes Wirtschaftsgut in einen nach wirtschaftlicher Zurechnung bestimmten Ausgangsumsatz des Unternehmens eingeht oder einem Ausgangsumsatz nach Kostengesichtspunkten zuzurechnen ist. Nicht erheblich ist daher der Tag der Anschaffung oder der Tag, an dem das Wirtschaftsgut für steuerpflichtige Leistungen eingesetzt werden soll, aber mangels Nachfrage nicht eingesetzt werden konnte. Ein bloßes Bereithalten des Gegenstandes, der genutzt werden soll, ist noch keine Verwendung.