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Dokument-ID: 345717
3.4 Aufsichtsratsvergütungen
Steuerfrei sind Vergütungen jeder Art einschließlich der Reisekostenersätze
- an Mitglieder des Aufsichtsrates, Verwaltungsrates oder andere mit der Überwachung der Geschäftsführung beauftragte Personen,
- für Leistungen, die sie in dieser Funktion erbringen.